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Zum Beispiel. Logos und Anzeigen auf dieser Website sind (sofern nichts anderes angegeben), Gestaltungsbeispiele ohne Bezug auf tatsächliche Wellnest-Lizenznehmer. Foto: © Haenel Europa-Lizenz Die Wellnest-Lizenz A eignet sich für jedes ökologisch orientiertes Produktions-, Handels- oder Dienstleistungs- unternehmen, auch für Restaurant- und Hotel-Ketten, landes- weit oder international operierende Immobilienagenturen, Hypothekenbanken, Hausversicherungen und ähnliche Firmen Einmalige Grundgebühr Beteiligung an den Kosten für Markenregistrierung, Konzeption, Texte, Entwicklung von Logo, Slogans, Gestaltungsmustern, Markenaufbau usw.: zur Zeit € 2.400 Lizenzgebühr für eine eng zusammenhängende, exakt umrissene Tätigkeit mit Marken-Nutzung nach Bedarf und Konkurrenzausschluß in allen EU-Staaten: Im ersten Jahr € 50 pro Monat. Danach 0,1% des vorange- gangenen jährlichen Wellnest-Nettoumsatzes, mindestens € 100 pro Monat Alternative: im ersten Jahr pauschal € 150 pro Monat, danach € 300 Das selbstverwaltete Werbebudget des Lizenznehmers für seine eigenen Wellnest-Angebote Im ersten Jahr wendet der Lizenznehmer zur Absatzförderung seiner eigenen Wellnest-Angebote eine beliebige Summe auf, im zweiten Jahr mindestens 1,5% seines vorangegangenen Wellnest-Jahresnettoumsatzes, ab dem dritten Jahr mindestens 3%. Alternative: im ersten Jahr pauschal mindestens € 12.500, im zweiten Jahr mindestens € 25.000, ab drittem Jahr jeweils mindestens € 50.000 Als Werbung zählen alle diesbezüglichen Ausgaben des Lizenznehmers innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Europa-Lizenz für Start-Ups Die Startup-Lizenz eignet sich für Firmen, die nicht älter als 24 Monate sind und auch für eine Europa-Lizenz in Frage kommen. Maximale Laufzeit 24 Monate. Nach Ablauf automa- tischer Übergang in eine Europa-Lizenz. Anmerkungen Die einmalige Lizenz-Grundgebühr erhöht sich für später dazukommende Lizenznehmer parallel zur zunehmenden Bekanntheit der Marke Die monatliche Lizenzgebühr wird niemals vom Lizenzgeber erhöht, unterliegt aber einem jährlichen Inflationsausgleich gemäß gemitteltem Baukosten-Index von Deutschland, Spa- nien und Großbritannien Marken-Nutzung in einzelnen EU-Staaten gemäß Verkehrs- geltungsprüfung Wenn der Lizenznehmer seine Europa-Lizenz nicht in allen EU-Ländern nutzt, kann er dem Lizenzgeber andere Firmen vorschlagen, die seine Lizenz in den brachliegenden Gebieten nutzen wollen. Der Lizenzgeber muß solche Firmen akzeptieren, wenn sie alle Lizenzbedingungen erfüllen und keine markengefährdenden Bedenken gegen sie bestehen. Preise plus Mehrwertsteuer (sofern anwendbar) ![]() Die monetäre Bewertung von Marken / Marken-Namen / Markennamen (1) In Zeiten eines wachsenden internationalen Markenhandel (s) / Marken-Handel (s) ist die monetäre Bewertung einer Marke von zunehmender Wichtigkeit, weil verkaufte und gekaufte Marken / Markennamen schlicht und einfach mit einem fixen Betrag bei der Rechnungslegung und in den Bilanzen angegeben werden müssen. Doch auch für selbst erwirtschaftete Markenwert (e) gibt es - vor allem im Rahmen finanzorientierter Überlegungen - ein wachsendes Interesse an der Feststellung des monetären Wertes von Marken-Namen / Markennamen. Die schlüssige Bewertung einer Marke kann zum Beispiel für institutionelle Investoren, Kreditgeber und Finanz- Analysten von Bedeutung sein. Daneben wird allgemein angenommen, dass schon bald nicht nur erworbene, sondern auch selbst geschaffene Markenwert (e) bilanzierungspflichtig sein werden und dann zwingend als monetärer Wert angegeben werden müssen. Es ist nämlich äußerst unwahrscheinlich, daß eine Bilanzierungspflicht für gekaufte Markenwerte (die dann natürlich auch regelmäßig aufs Neue wertgeprüft werden müssen) besteht, während selbstgeschaffe- ne Markenwert (e) unbilanziert bleiben. ![]() Die monetäre Bewertung von Marken / Marken-Namen / Markennamen (2) Die monetäre Wertbestimmung von Marke (n) / Markenname (n) ist nicht nur bei Kauf und Verkauf einer Marke / eines Markenname (ns) wichtig, sondern zusehends auch bei der stark steigenden Nachfrage nach Lizenz-Marken / Lizenzmarken, daneben bei der Verpfändung und Vererbung von Markenrechte (n) / Marken-Rechte (n), neuerdings auch beim in Mode kommenden Marken-Leasing / Markenleasing, dessen Basis oft ein Sale-and-Lease-Back-Modell ist, bei dem eine monetäre Bewertung der Marke vonnöten ist. Eine Notwendigkeit zur Wertbestim- mung einer Marke / eines Marken- Name (ns) besteht auch im Zusammenhang mit Rechtsver- letzungen. In der Vergangenheit hat man Schadenersatzforderungen meist im Rahmen von Lizenz- analogien geregelt. Nicht beachtet wurden in der Regel bestehende Schadenersatzansprüche wegen Verletzung der Markensubstanz mangels Vorlage gerichtlich verwertbarer Nachweise des Marken-Werts. Wellnest- Lizenz im Bereich Blockhäuser für einzelne oder mehrere Länder abzugeben Faire Kostenteilung. Gemeinsames Marketing möglich. Zuschriften an bellavita@ europe.com ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Zum Beispiel. Logos und Anzeigen auf dieser Website sind (sofern nichts anderes angegeben), Gestaltungsbeispiele ohne Bezug auf tatsächliche Wellnest-Lizenznehmer. Fotos: www.photocase.com © Pellegrina,Yarik, Dot.ti, soundboy, eyelab ![]() Alternative: im ersten Jahr pauschal € 50 pro Monat, danach € 100 Mindest-Werbebudget im EU-Raum für Start-Ups Erstes Jahr beliebig. Ab zweitem Jahr mindestens jeweils 4 achtelseitige Werbeanzeigen in beliebigen Zeitungen oder Zeitschriften mit ISSN-Nummer oder vergleichbare Werbemaßnahmen für die eigenen Wellnest-Angebote und/oder den eigenen Wellnest Web-Shop Lizenzgebühr für eine eng zusammenhängende, exakt umrissene Tätigkeit mit Marken-Nutzung nach Bedarf und Konkurrenzausschluß in allen EU-Staaten: Im ersten Jahr € 25 pro Monat. Danach 0,1% des vorangegangenen jährlichen Wellnest- Nettoumsatzes, mindestens € 50 pro Monat ![]() |