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Zum Beispiel. Logos und Anzeigen auf dieser Website sind (sofern nichts anderes angegeben), Gestaltungsbeispiele ohne Bezug auf tatsächliche Wellnest-Lizenznehmer. Foto: © Haenel
Europa-Lizenz
 
Die Wellnest-Lizenz A eignet sich für jedes ökologisch orientiertes Produktions-, Handels- oder Dienstleistungs- unternehmen, auch für  Restaurant- und Hotel-Ketten, landes- weit oder international operierende Immobilienagenturen, Hypothekenbanken, Hausversicherungen und ähnliche Firmen
 
Einmalige Grundgebühr

Beteiligung an den Kosten für Markenregistrierung, Konzeption, Texte, Entwicklung von Logo, Slogans, Gestaltungsmustern, Markenaufbau usw.:
zur Zeit € 2.400
 
Lizenzgebühr
für eine eng zusammenhängende, exakt umrissene Tätigkeit mit Marken-Nutzung nach Bedarf und Konkurrenzausschluß in allen EU-Staaten:
Im ersten Jahr € 50 pro Monat. Danach 0,1% des vorange-
gangenen jährlichen Wellnest-Nettoumsatzes, mindestens
€ 100 pro Monat
 
Alternative: im ersten Jahr pauschal € 150 pro Monat,
danach € 300
 
Das selbstverwaltete Werbebudget des Lizenznehmers für seine eigenen Wellnest-Angebote
 
Im ersten Jahr wendet der Lizenznehmer zur Absatzförderung seiner eigenen Wellnest-Angebote eine beliebige Summe auf, im zweiten Jahr mindestens 1,5% seines vorangegangenen Wellnest-Jahresnettoumsatzes, ab dem dritten Jahr mindestens 3%.
 
Alternative: im ersten Jahr pauschal mindestens € 12.500, im zweiten Jahr mindestens € 25.000, ab drittem Jahr jeweils mindestens € 50.000
 
Als Werbung zählen alle diesbezüglichen Ausgaben des Lizenznehmers innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
 
Europa-Lizenz für Start-Ups
 
Die Startup-Lizenz eignet sich für Firmen, die nicht älter als 24 Monate sind und auch für eine Europa-Lizenz in Frage kommen. Maximale Laufzeit 24 Monate. Nach Ablauf automa- tischer Übergang in eine Europa-Lizenz.
Anmerkungen
 
Die einmalige Lizenz-Grundgebühr erhöht sich für später dazukommende Lizenznehmer parallel zur zunehmenden Bekanntheit der Marke
 
Die monatliche Lizenzgebühr wird niemals vom Lizenzgeber erhöht, unterliegt aber einem jährlichen Inflationsausgleich
gemäß gemitteltem Baukosten-Index von Deutschland, Spa- nien und Großbritannien
 
Marken-Nutzung in einzelnen EU-Staaten gemäß Verkehrs- geltungsprüfung
 
Wenn der Lizenznehmer seine Europa-Lizenz nicht in allen
EU-Ländern nutzt, kann er dem Lizenzgeber andere Firmen vorschlagen, die seine Lizenz in den brachliegenden Gebieten nutzen wollen. Der Lizenzgeber muß solche Firmen akzeptieren, wenn sie alle Lizenzbedingungen erfüllen und keine markengefährdenden Bedenken gegen sie bestehen.
 
Preise plus Mehrwertsteuer (sofern anwendbar)
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Die monetäre Bewertung von Marken / Marken-Namen /  Markennamen (1)
 
In Zeiten eines wachsenden internationalen Markenhandel (s) / Marken-Handel (s) ist die monetäre Bewertung einer Marke von zunehmender Wichtigkeit,  weil  verkaufte und gekaufte Marken / Markennamen schlicht und einfach mit einem fixen Betrag bei der Rechnungslegung und in den Bilanzen angegeben werden müssen. Doch auch für selbst erwirtschaftete Markenwert (e) gibt es - vor allem im Rahmen finanzorientierter Überlegungen - ein wachsendes Interesse an der Feststellung des monetären Wertes von Marken-Namen / Markennamen. Die schlüssige Bewertung einer Marke kann zum Beispiel für institutionelle Investoren, Kreditgeber und Finanz- Analysten von Bedeutung sein. Daneben wird allgemein angenommen, dass schon bald nicht nur erworbene, sondern auch selbst geschaffene Markenwert (e) bilanzierungspflichtig sein werden und dann zwingend als monetärer Wert angegeben werden müssen. Es ist nämlich äußerst unwahrscheinlich, daß eine Bilanzierungspflicht für gekaufte Markenwerte (die dann  natürlich auch regelmäßig aufs Neue wertgeprüft  werden müssen) besteht, während selbstgeschaffe- ne Markenwert (e) unbilanziert bleiben.
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Die monetäre Bewertung von Marken / Marken-Namen /  Markennamen (2)
 
Die monetäre Wertbestimmung von Marke (n) / Markenname (n) ist nicht nur bei Kauf und Verkauf einer Marke / eines Markenname (ns) wichtig, sondern  zusehends auch bei der stark steigenden Nachfrage nach Lizenz-Marken / Lizenzmarken, daneben bei der Verpfändung und Vererbung von Markenrechte (n) / Marken-Rechte (n), neuerdings auch beim in Mode kommenden Marken-Leasing / Markenleasing, dessen Basis oft ein Sale-and-Lease-Back-Modell ist, bei dem eine monetäre Bewertung der Marke vonnöten ist.
 
Eine Notwendigkeit zur Wertbestim- mung einer Marke / eines Marken- Name (ns) besteht auch im   Zusammenhang mit Rechtsver- letzungen. In der Vergangenheit hat man Schadenersatzforderungen meist im Rahmen von Lizenz- analogien geregelt. Nicht beachtet wurden in der Regel bestehende Schadenersatzansprüche wegen Verletzung der Markensubstanz mangels Vorlage gerichtlich verwertbarer Nachweise des Marken-Werts.
Wellnest- Lizenz im
Bereich
Blockhäuser
für einzelne oder mehrere Länder abzugeben

 
Faire
Kostenteilung. Gemeinsames Marketing
möglich.
Zuschriften an bellavita@
europe.com
Zum Beispiel. Logos und Anzeigen auf dieser Website sind (sofern nichts anderes angegeben), Gestaltungsbeispiele ohne Bezug auf tatsächliche Wellnest-Lizenznehmer. Fotos: www.photocase.com © Pellegrina,Yarik, Dot.ti, soundboy, eyelab
Alternative: im ersten Jahr pauschal € 50 pro Monat, danach € 100
 
Mindest-Werbebudget im EU-Raum für Start-Ups

Erstes Jahr beliebig. Ab zweitem Jahr mindestens jeweils 4 achtelseitige Werbeanzeigen in beliebigen Zeitungen oder Zeitschriften mit ISSN-Nummer oder vergleichbare Werbemaßnahmen für die eigenen Wellnest-Angebote und/oder den eigenen Wellnest Web-Shop
Lizenzgebühr
für eine eng zusammenhängende, exakt umrissene Tätigkeit mit Marken-Nutzung nach Bedarf und Konkurrenzausschluß in allen EU-Staaten: Im ersten Jahr € 25 pro Monat. Danach 0,1% des vorangegangenen jährlichen Wellnest- Nettoumsatzes, mindestens
€ 50 pro Monat